Information zur Barrierefreiheit
Die danubius GmbH ist bemüht, ihre Website bfsg360.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – der deutschen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) – barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Informationen zur Barrierefreiheit werden gemäß § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3 veröffentlicht.
Technischer Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA des W3C als aktuellem Stand der Technik. Der gesetzlich verbindliche Mindeststandard ist WCAG 2.1 AA (über die EN 301 549 V3.2.1). Unsere Website erfüllt beide Standards.
Stand der Barrierefreiheit
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website sicherzustellen und zu verbessern. Der aktuelle Stand basiert auf einer Selbstbewertung, die am 1. April 2026 durchgeführt wurde, unter Verwendung der Prüfwerkzeuge axe, WAVE, Lighthouse sowie manueller Tests mit NVDA und Tastaturnavigation.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Dann teilen Sie uns das bitte mit. Wir nehmen Ihr Feedback ernst und arbeiten daran, unsere Website für alle Menschen zugänglich zu machen.
danubius GmbH
Küstriner Straße 14
94315 Straubing
Tel.: 09421 7847250
E-Mail: barrierefreiheit@danubius.de
Marktüberwachung
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu werden, können Sie sich – nach einer erfolglosen Kontaktaufnahme mit uns – an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Für privatwirtschaftliche Anbieter in Bayern ist derzeit zuständig:
Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsichtsamt
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 0871 80801
E-Mail: marktueberwachung@reg-nb.bayern.de
Hinweis: Die Bundesländer haben sich auf die Einrichtung einer gemeinsamen zentralen Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg geeinigt. Bis zu deren vollständigem Aufbau bleibt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern die vorübergehend zuständige Stelle für Bayern.