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FAQ Digitale
Barrierefreiheit, BFSG & BITV 2.0

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu barrierefreien Websites, Apps & PDFs nach BFSG, BITV 2.0, WCAG – verständlich erklärt!

Mockup eines silbernen Laptops, auf dessen Bildschirm die Website von MER Recycling zu sehen ist. Auf der Seite steht in großen Buchstaben: ‚WIR RECYCELN Elektroaltgeräte & Metallschrott‘, ergänzt durch weitere Informationen zum Recyclingprozess.
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Fragen & Antworten

  • Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

    Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und PDFs so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen.
  • Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

    Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen viele Unternehmen ihre digitalen Produkte barrierefrei gestalten.
  • Wer ist von der BFSG-Pflicht betroffen?

    Vom BfSG betroffen sind Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – zum Beispiel Online-Shops, Banking-Apps, E-Books oder Ticketautomaten.
  • Gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen?

    Ja. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro sind von der BFSG-Pflicht ausgenommen.
  • Welche Standards gelten für barrierefreie Websites?

    Websites müssen nach EN 301 549, WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), BITV 2.0 und den Anforderungen des BFSG umgesetzt werden.
  • Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

    Verstöße gegen das BfSG können Kontrollen durch Behörden, verpflichtende Nachbesserungen, Bußgelder von bis zu 100.000 € und einen Vertrauens- oder Kundenverlust zur Folge haben.
  • Welche Elemente machen eine Website barrierefrei?

    Eine Website ist barrierefrei, wenn sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist, mit klarer Struktur, Tastaturbedienbarkeit, ausreichenden Kontrasten, alternativen Texten für Medien, barrierefreien Formularen und Dokumenten sowie Kompatibilität mit assistiven Technologien.
  • Wie werden barrierefreie PDFs erstellt?

    Barrierefreie PDFs werden mit strukturierter Navigation, Alt-Texten für Bilder, lesbaren Tabellen und korrekten Tags erstellt und nach PDF/UA geprüft, damit sie von Screenreadern vollständig genutzt werden können.
  • Welche Tools prüfen digitale Barrierefreiheit?

    Zur Prüfung der Barrierefreiheit können Tools wie WAVE, axe, Lighthouse, PAC 2024, axesPDF oder Acrobat Pro eingesetzt werden. Ergänzend sind manuelle Tests mit Screenreadern und Tastaturnavigation wichtig, um die Nutzerfreundlichkeit für alle zu überprüfen.
  • Müssen auch mobile Apps barrierefrei sein?

    Ja. Native Apps für iOS und Android müssen barrierefrei entwickelt werden, sodass sie Screenreader (VoiceOver, TalkBack), Gestensteuerung und andere Hilfstechnologien korrekt unterstützen und eine klare Navigation bieten.
  • Gilt das BFSG auch für Online-Shops?

    Ja. Online-Shops müssen ab Juni 2025 barrierefrei sein, damit alle Kund:innen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können.
  • Was ist die EN 301 549?

    Die EN 301 549 ist die EU-Norm, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen festlegt. Sie setzt die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) für digitale Inhalte in europäisches Recht um.
  • Was bedeutet WCAG 2.2?

    WCAG 2.2 steht für Web Content Accessibility Guidelines Version 2.2 – die internationalen Richtlinien des W3C, die definieren, wie Websites, Apps und digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden müssen. Die WCAG bilden die technische Basis, auf der die gesetzlichen Anforderungen der BITV 2.0 und des BfSG aufgebaut sind.
  • Gilt Barrierefreiheit auch für Behörden und Kommunen?

    Ja. Öffentliche Stellen sind bereits seit 2020 verpflichtet, Websites, Intranets und Apps nach BITV 2.0 barrierefrei zu gestalten.
  • Wie aufwendig ist die Umsetzung von Barrierefreiheit?

    Das hängt vom Projekt ab. Neue Websites können direkt barrierefrei entwickelt werden, bestehende müssen oft angepasst oder komplett überarbeitet werden.
  • Kann man eine bestehende Website nachträglich barrierefrei machen?

    Ja, durch Accessibility-Audits, Anpassungen im Design, im Code und in den Inhalten. In manchen Fällen ist ein Relaunch sinnvoller.
  • Reicht ein Overlay-Tool, um Barrierefreiheit herzustellen?

    Nein. Overlay-Tools allein schaffen keine echte Barrierefreiheit, da sie meist nur optische Anpassungen vornehmen und Inhalte nicht wirklich zugänglich machen. Gesetzeskonforme Barrierefreiheit erfordert korrekte Umsetzung im Code, weshalb der Einsatz von Overlay-Tools aktuell nicht empfohlen wird.
  • Warum profitieren auch Unternehmen ohne Pflicht von Barrierefreiheit?

    Barrierefreiheit steigert die Reichweite, SEO-Sichtbarkeit, Nutzerfreundlichkeit und sorgt für bessere Conversion-Raten.
  • Wer unterstützt mich bei der Umsetzung von barrierefreien Lösungen?

    Spezialisierte Agenturen wie danubius & teamElgato bieten Beratung, Design, Entwicklung und Testing für barrierefreie Websites, Apps und PDFs.
  • Wie lange dauert die Umsetzung einer barrierefreien Website?

    Die Dauer hängt von Umfang und Komplexität ab. Kleinere Websites lassen sich in wenigen Wochen umsetzen, große Portale benötigen mehrere Monate inklusive Testing.
  • Was kostet eine barrierefreie Website?

    Die Kosten variieren je nach Projekt. Einflussfaktoren sind Design, Funktionen, Inhalte und Prüfaufwand. Ein Beratungsgespräch schafft hier Klarheit.
  • Muss die Barrierefreiheit regelmäßig überprüft werden?

    Ja. Inhalte ändern sich laufend – deshalb sollten Websites und PDFs regelmäßig mit Tools und manuellen Tests überprüft werden, um konform zu bleiben.
  • Welche Vorteile hat Barrierefreiheit für SEO?

    Barrierefreie Websites haben klare Strukturen, sauberen Code und bessere Nutzerfreundlichkeit – alles Faktoren, die Google positiv bewertet.
  • Was bedeutet BITV 2.0?

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen in Deutschland um.
  • Sind auch PDF-Formulare von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?

    Ja. Interaktive Formulare müssen beschriftete Felder, korrekte Lesereihenfolge und verständliche Hinweise enthalten, damit sie von allen nutzbar sind.
  • Was passiert, wenn ich die Barrierefreiheit bis 2025 nicht umsetze?

    Unternehmen riskieren Bußgelder, Abmahnungen und Wettbewerbsnachteile, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit nicht einhalten. Außerdem droht ein Verlust an Vertrauen und Reichweite bei Kund:innen.